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Die keltischen Helvetier, von denen die
Schweiz ihre lateinische Namensform her- leitet, wanderten um 100 v. Chr.
zwischen Jura und Alpen ein, wurden 58 v. Chr. von Cäsar unterworfen und dem Römischen Reich eingegliedert. 15 v.Chr.
wurden auch die in den Ostalpen lebenden Rätier unterworfen.
Das Gebiet
der heutigen Schweizgehörte mehreren römischen Provinzen an. Wichtigste Städte waren:
Vindonissa (Windisch), wo sich ein Legionslager befand,
Aventicum (Avenches), die Hauptstadt der Helvetier und
Colonia Augusta Raurica (Augst bei Basel).
Um 445 eroberten die Burgunder vom SW her das Wallis und das Gebiet bis
zur Aare, wurden aber von der einheimischen Bevölkerung assimiliert. Auch im Tessin
und in Graubünden konnte sich die bisherige Bevölkerung halten, während
das übrige Land von den Alemannen besiedelt und germanisiert wurde, aus dieser Zeit
stammen die späteren Sprachgrenzen.
Im 6. Jahrhundert wurde das heutige Staatsgebiet dem Fränkischen Reich
ein- gegliedert. Bei der Reichsteilung von 843 kam die Ost-Schweiz an das
Deutsche Reich, im 11. Jahrhundert auch die West-Schweiz.
Auf dem Gebiet der späteren Eidgenossenschaft bildeten sich die Klöster
St. Gallen, Einsiedeln, Allerheiligen in Schaffhausen, die Bistümer Genf, Lausanne,
Sitten, Basel, Chur und Konstanz. Ferner entfalteten sich im 12. / 13. Jahrhundert
mehrere Territorialherrschaften, zunächst die der Zähringer, später die der
Savoyer und Habsburger. Gleichzeitig erkämpften sich die Länder Uri und Schwyz sowie
einzelne Städte die Reichsfreiheit.
Aus dem Gegensatz zwischen den zentralisierenden Herrschaftsbestrebungen
der Habsburger und der genossenschaftlichen Tradition der Bauerngemeinden
entstand die Eidgenossenschaft durch den Zusammenschluss der drei
Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden im Jahre 1291 ("Ewiger Bund"), von denen der
bedeutendste, Schwyz, später dem Gesamtgebilde den Namen gab. Nach dem Sieg über das Ritterheer Herzog Leopolds I. von Österreich in
der Schlacht am Moorgarten 1315 wurde der Ewige Bund erneuert und 1332 um
Luzern, 1351 Zürich, 1352 Glarus und Zug und 1353 um Bern vergrössert. Er
entwickelt sich so zu einem Bündnis selbständiger Bauerngenossenschaften
mit freien Reichsstädten.
1389 mussten die Habsburger nach den Niederlagen bei Sempach und Näfels
die Unabhängigkeit der Eidgenossen anerkennen, 1415 wurde der Aargau, 1460
der Thurgau erobert und als erste Untertanenländer aufgenommen, in
mehreren Schlachten Karl der Kühne von Burgund besiegt, 1481 kamen
noch die Städtekantone Freiburg und Solothurn hinzu.
Durch den Sieg der Eidgenossen im Schwabenkrieg gegen Kaiser Maximilian I.
kam es zur endgültigen Loslösung vom Deutschen Reich, die aber erst im
Westfälischen Frieden 1648 bestätigt wurde. Mit dem Beitritt von Basel
und Schaffhausen 1501 und Appenzell 1513 wurde der Bund zur Eidgenossenschaft der "Dreizehn
Orte", er blieb bis 1803 bei diesem Stand.
Die Reformation wurde in der deutschen Schweiz von Zürich aus durch H.
Zwingli, in der welschen Schweiz von Genf aus durch J. Calvin eingeführt.
Die drei Waldstätte, Luzern, Zug, Freiburg und Solothurn blieben
katholisch,
Appenzell, Glarus, St. Gallen und Graubünden waren konfessionell
gespalten.
Die so genannte Alte Eidgenossenschaft war ein Staatenbund, bestehend aus
den 13 vollberechtigten Orten, mehreren Zugewandten Orten, Schirmorten und
gemeinsame Untertanengebiete. Die Konferenz, auf der gemeinsame Probleme
besprochen und Beschlüsse gefasst wurden, hiess Tagessatzung.
Die Dreizehn Orte hatten ursprünglich demokratische Verfassungen,
entwickelten sich aber im 16. und 17. Jahrhundert in Zürich, Basel und
Schaffhausen zu Zunftaristokratien. In Bern, Freiburg, Solothurn und
Luzern zu Herrschaften bevorrechtigter Geschlechter. Darauf kam es zu
mehreren Aufständen und Verschwörungen, die von den rechtlich schlechter
gestellten Bauern und Untertanen ausgingen, oder es kam in einzelnen
Kantonen zu Familienkämpfen um die Macht. Nach Ausbruch der Französischen Revolution tauchten Reformpläne auf, die
jedoch durch den Einmarsch der Franzosen vereitelt wurden. Die alte Eidgenossenschaft brach zusammen, nur Bern und die Innerschweiz
leisteten, erfolglosen, bewaffneten Widerstand. Der neu entstandenen Helvetischen
Republik wurde eine Verfassung oktroyiert. Die Schweiz wurde zunächst
Einheitsstaat, die einzelnen Kantone Verwaltungsbezirke. Standesrecht und
Untertanenverhältnisse wurden abgeschafft, Religions-, Presse-, Gewerbe-
und Handelsrechte zugesichert,
die westlichen Randgebiete - Genf, Berner Jura, später auch Wallis - von
Frankreichannektiert. Durch die Mediationsakte vom 19.02.1803 wurde die Schweiz
wieder ein Staatenbund von 19 souveränen Kantonen. Zu den 13 alten Orten (jetzt
Kantone) genannt waren 6 neue hinzugekommen, ehemalige Zugewandte oder
Untertanen, nämlich: St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt und Tessin.
Auf dem Wiener Kongress von 1814 / 15 erlangte die Schweiz die Anerkennung
dauernder Neutralität. Mit dem Beitritt der letzten drei Kantone Wallis,
Neuenburg und Genf und der Übernahme des ehemaligen Bistums Basel durch
Bern (Berner Jura) erreicht das Schweizer - Territorium seinen heutigen
Bestand. Innenpolitisch blieb die Schweiz ein Staatenbund mit weitgehender
Souveränität der einzelnen Kantone.
In den alten Orten übernahmen Zünfte und bevorrechtigte Geschlechter
wieder die
Herrschaft, in den Städtekantonen war die Landschaft gegenüber der
regierenden Hauptstadt politisch weitgehend rechtlos. Der erzwungene
Beitritt zur Heilligen Allianz brachte Einschränkungen der Pressefreiheit und des Asylrechts.
Verfassungskämpfe führten 1830
/ 31 in 10 Kantonen zu demokratischen Verfassungen mit
Volkssouveränität, Rechtsgleichheit (auch zwischen Stadt und Land) und
Trennung der Gewalten. Als auf eidgenössischer Ebene eine radikale
Bewegung mit Gewalt die Umwandlung des Staatenbunds in einen Einheitsstaat
plante, schlossen sich 1845 die konservativen Gegner, nämlich 7
katholische Kantone, zu einem "Sonderbund" zusammen. Der Sieg
der eidgenössischen Truppen im Sonderbundskrieg 1847 stellte die Einheit des Landes wieder her. Nun wurde der Staatenbund zwar
nicht in einen Einheitsstaat, aber in einen Bundesstaat verwandelt mit einer zentralen
Regierung, aber noch weitgehenden Rechten der einzelnen Kantone. Zentralisiert wurden Post, Münze, Masse, Gewichte, Zölle und die
Aussenpolitik. Eine liberale und im Kern noch heute bestehende Verfassung sanktionierte
den neuen
Zustand (1848). Sie wurde 1874 durch die Vereinheitlichung des
Obligationen-, Handels- und Wechselrechts und des Militärs, Einführung
des fakultativen Referendums und Umwandlung des Bundesgerichts in einen
ständigen Gerichtshof (Lausanne) ergänzt. Die Bedeutung der Schweiz wuchs durch
internationale Einrichtungen (Abschluss der Genfer Konventionen 1864 und des Internationalen
Postvertrages 1874, aus denen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
und der Weltpostverein in Genf hervorgingen).
Im 1. Weltkrieg bewahrte die Schweiz strenge Neutralität, übernahm aber
in grossem Umfang die Aufgabe zur Ermittlung von Vermissten und Kriegsgefangenen,
Austausch von Schwerverwundeten, Beförderung der Gefangenenpost (Rotes Kreuz).
Nach dem Krieg wurde sie unter Wahrung ihrer militärischen Neutralität
Mitglied des Völkerbundes, der seinen Sitz in Genf nahm.
Auch im 2. Weltkrieg behielt die Schweiz ihre strenge Neutralität bei und
wirkte danach an den internationalen Hilfswerken mit.
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