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Damit der Saft schneller gärt, kann man ihm gezüchtete Hefekulturen beigeben. Das ist zulässig, wird aber doch von vielen Fachleuten abgelehnt. Wird der gesamte Zucker im Saft vergoren, erhält man einen trockenen Wein. Da das nicht gerade nach jedermanns Geschmack ist, könnte man ja einfach Zucker zugeben. Gerade das ist in vielen Ländern verboten, in einigen bis zu einem gewissen Grad erlaubt. Auf jeden Fall stellt es einen gravierenden Eingriff dar, täuscht man doch eine höhere Qualität vor, als tatsächlich vorhanden. Ist im Most nur wenig Zucker und möchte man einen Rest Zucker im Wein behalten, kann man die Gärung durch Einleiten von Schwefeldioxid künstlich abbrechen. Das ist erlaubt, macht den Wein aber nicht gerade bekömmlicher. Ausserdem kann man Most zurückbehalten, den man nicht gären lässt. Diesen setzt man dann später dem Wein wieder zu, um einen höheren Zuckergehalt zu erreichen. |
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